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   OLG Jena, 28.02.2002 - 6 W 787/01   

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https://dejure.org/2002,5340
OLG Jena, 28.02.2002 - 6 W 787/01 (https://dejure.org/2002,5340)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.02.2002 - 6 W 787/01 (https://dejure.org/2002,5340)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 6 W 787/01 (https://dejure.org/2002,5340)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 13 § 18 § 74; ZPO § 139 § 867
    Hinweispflicht bei Zwangshypothek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 100
  • Rpfleger 2002, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12

    Zwangsvollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten

    Liegt ein solches Vollstreckungshindernis vor, so sind das Grundbuchamt und im Beschwerdeverfahren auch das Beschwerdegericht grundsätzlich verpflichtet, vor einer Zurückweisung des Antrags den Gläubiger auf diesen Mangel hinzuweisen (vgl. BayObLG, Rpfleger 2005, 250, 251; OLG Jena, Rpfleger 2002, 355, 356, OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. April 2011 - 20 W 128/11, Rn. 9 juris; KEHE/Hartmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 18 GBO Rn. 76; PG/Zempel, ZPO, 5. Aufl., § 867 Rn. 22; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 18 Rn. 46; Stöber, ZVG, 20. Aufl., Einl. Rn. 65.1).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2007 - 10 U 239/06

    Darlegungslast bei Klage auf Zahlung eines Kontokorrentsaldos

    Es darf auch nicht übersehen werden, dass in einem Anwaltsprozess bereits eine verminderte Hinweispflicht des Gerichts insofern besteht, als von einem Anwalt erwartet werden muss, dass er die Voraussetzungen der Schlüssigkeit eines Anspruchs kennen muss (BGH NJW 1984, 310 f.; OLG Nürnberg MDR 2000, 227; LG Stade VersR 2002, 1014 f., 1015), und das zusätzlich jedenfalls dann die Hinweispflicht des Gerichts entfallen kann, wenn der Prozessgegner bereits schriftsätzlich auf den fraglichen Umstand aufmerksam gemacht hat, ohne dass die anwaltlich vertretene Partei hierauf reagiert hätte (BGH NJW 1984, 310 f., 311; OLG Nürnberg MDR 2000, 227; Thüringer OLG FGPrax 2002, 100; LG Stade VersR 2002, 1014 f., 1015); eine Ausnahme mag insofern allerdings dann gelten, wenn die anwaltlich vertretene Partei die von dem Prozessgegner erhobenen Bedenken offensichtlich falsch aufgenommen hat (BGH NJW 2001, 2548 ff., 2549).
  • BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 228/04

    Unanfechtbare Aufklärungsverfügung bei Vollstreckung durch Grundbuchamt -

    Zulässig ist hingegen eine nicht gemäß § 18 Abs. 2 GBO rangwahrende Verfügung des Grundbuchamts entsprechend § 139 ZPO (ThürOLG Rpfleger 2002, 355 f.; Eickmann in MünchKommZPO § 867 Rn. 32).
  • LG Wiesbaden, 12.04.2012 - 9 O 406/11

    Anspruch auf Leistung aus einer Betriebsunterbrechungsschadenversicherung nach

    Die Klägerin läßt außer acht, daß in einem Anwaltsprozeß bereits eine verminderte Hinweispflicht des Gerichts insofern besteht, als von einem Anwalt erwartet werden darf, daß er die Voraussetzungen der Schlüssigkeit eines Anspruchs kennt (BGH, NJW 1984, 310 f.; OLG Nürnberg, MDR 2000, 227 ; LG Stade, VersR 2002, 1014, 1015) und daß zusätzlich jedenfalls dann die Hinweispflicht des Gerichts entfallen kann, wenn der Prozeßgegner, wie hier die Beklagte, bereits schriftsätzlich wiederholt auf den fraglichen Umstand aufmerksam gemacht hat, ohne daß die anwaltlich vertretene Partei, hier die Klägerin, hierauf reagiert hätte (BGH, NJW 1984, 310, 311; OLG Nürnberg, MDR 2000, 227 ; Thüringer OLG, FGPrax 2002, 100; LG Stade, VersR 2002, 1014, 1015).
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